Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13643
BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11 (https://dejure.org/2011,13643)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - 5 StR 144/11 (https://dejure.org/2011,13643)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 5 StR 144/11 (https://dejure.org/2011,13643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Berücksichtigung von Taten bei einer Gesamtfreiheitsstrafe im Falle einer Zäsurwirkung von früheren Vorverurteilungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55; StPO § 460
    Ausschluss der Berücksichtigung von Taten bei einer Gesamtfreiheitsstrafe im Falle einer Zäsurwirkung von früheren Vorverurteilungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11
    Da den Urteilsgründen insoweit keine Angaben zum Vollstreckungsstand der Gesamtgeldstrafe entnommen werden können, vermag der Senat nicht zu überprüfen, ob die Zäsurwirkung der früheren Vorverurteilungen etwa durch Erledigung entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/10, NStZ-RR 2010, 202, 203; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 460 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 496/10

    Unzulässige Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11
    Da den Urteilsgründen insoweit keine Angaben zum Vollstreckungsstand der Gesamtgeldstrafe entnommen werden können, vermag der Senat nicht zu überprüfen, ob die Zäsurwirkung der früheren Vorverurteilungen etwa durch Erledigung entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/10, NStZ-RR 2010, 202, 203; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 460 Rn. 11 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht